Unsere Leistungen
Unsere Leistungen und unser Service im Überblick:
► Gläubigerberatung
Jemand schuldet Ihnen Geld?
Ihre Auftraggeber zahlen nicht?
Dann rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gern und kostenfrei rund um das Thema Forderungseinzug und erstellen Ihnen einen unverbindlichen Lösungsvorschlag.
Dann rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gern und kostenfrei rund um das Thema Forderungseinzug und erstellen Ihnen einen unverbindlichen Lösungsvorschlag.
► Bonitätsprüfung des Schuldners
Nach Auftragserteilung überprüfen wir die Bonität des Schuldners und
können uns vorab einen objektiven Überblick über die derzeit wirtschaftliche
Situation des Schuldners verschaffen.
Die Bonitätsprüfung erfasst personenbezogene Informationen, wie vorhandene eidesstattliche Versicherung und Insolvenzdaten.
Die Bonitätsprüfung erfasst personenbezogene Informationen, wie vorhandene eidesstattliche Versicherung und Insolvenzdaten.
► Außergerichtliches Mahnverfahren
Im außergerichtlichen Mahnverfahren werden unstrittige und überfällige
Forderungen eingezogen. Der Schuldner erhält zunächst ein Inkassoschreiben,
welchem bei ausbleibender Reaktion ein Zweites folgt.
So hat der Schuldner die Möglichkeit, das Verfahren relativ schnell und kostengünstig zu beenden.
So hat der Schuldner die Möglichkeit, das Verfahren relativ schnell und kostengünstig zu beenden.
► Telefoninkasso
Zweck des Telefoninkassos ist, den Schuldner durch direkte
persönliche Ansprache zur Zahlung zu bewegen.
Aus unseren Erfahrungen heraus, können wir sagen, dass der
telefonische Kontakt zum Schuldner deutlich effektiver sein kann.
► Gerichtliches Mahnverfahren
Bleibt das außergerichtliche Mahnverfahren trotz allem erfolglos, können
wir für Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Das gerichtliche Mahnverfahren dient der Titulierung Ihrer Forderung,
d. h. Ihre Forderung verjährt erst nach 30 Jahren und zudem kann mit einem
gerichtlichen Titel die Forderung durch Pfändung und Gerichtsvollzieher
eingezogen werden.
Legt der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren ein Rechtsmittel gegen den Mahnbescheid ein, so geht das Mahnverfahren nach vorheriger Rücksprache mit unseren Mandanten in das streitige gerichtliche Verfahren über.
Legt der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren ein Rechtsmittel gegen den Mahnbescheid ein, so geht das Mahnverfahren nach vorheriger Rücksprache mit unseren Mandanten in das streitige gerichtliche Verfahren über.
► Zwangsvollstreckung
a) Pfändung durch den Gerichtsvollzieher mit anschließender
Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.
Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.
b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.
Hierfür ist erforderlich, dass ein entsprechender Antrag an den Gerichtsvollzieher gestellt wird. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner aufsuchen und zunächst zur Zahlung auffordern. Sollte der Schuldner daraufhin nicht zahlen, wird der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Gepfändete Gegenstände werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert und der Erlös dem Gläubiger überwiesen. Sofern keine pfändbaren Vermögenswerte vorhanden sind oder die Gläubigerforderung nicht vollständig erfüllt werden kann, lädt der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner hat sodann ein Vermögensverzeichnis zu fertigen, in welchem er alle seine Wertgegenstände, Forderungen usw. angeben muss. Der Gläubiger erfährt somit, auf welche Gegenstände oder Forderungen er im Wege der Zwangsvollstreckung noch zugreifen kann.
b) Pfändung von Geldforderungen mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Mit dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme kann zum Beispiel Arbeitseinkommen, Mieteinnahme, Kontoguthaben usw. des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.
► Titelüberwachung
Mit der Zeit können sich die Vermögensverhältnisse von zunächst vermögenslosen
Schuldnern ändern. Damit aus Ihren abgeschriebenen Forderungen doch noch
Zahlungen werden, überwachen wir die ausgeklagten Forderungen gegenüber
Ihren Schuldnern wie folgt:
- Steter persönlicher Kontakt zum Schuldner
- Ständige Kontrolle der Vermögensverhältnisse des Schuldners
- Durchführung von Ratenzahlungs- und Vergleichsverhandlungen
- Abwägung und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen
- Steter persönlicher Kontakt zum Schuldner
- Ständige Kontrolle der Vermögensverhältnisse des Schuldners
- Durchführung von Ratenzahlungs- und Vergleichsverhandlungen
- Abwägung und Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen
► Mahnservice
Für unsere Mandanten bieten wir die Dienstleistung des Mahnservices an.
Die Leistung beinhaltet die Erstellung und Versendung der Mahnungen.
Die Vorgehensweise und der Leistungsumfang werden mit Ihnen im Detail
abgestimmt.
► Forderungskauf
Forderungskauf ist eine Alternative zum Inkasso.
Gerne kaufen wir auch Ihre Forderung zu einem fairen Preis. Dabei überprüfen wir im Vorfeld den wirtschaftlichen Wert der Forderung. Nach positiver Bewertung erstellen wir Ihnen ein individuelles Kaufangebot. Unser Kaufinteresse ist unabhängig davon, ob Sie Privat- oder Geschäftskunde sind.
Informieren Sie sich unverbindlich und vereinbaren Sie einen Termin mit uns:
► Kontakt
Gerne kaufen wir auch Ihre Forderung zu einem fairen Preis. Dabei überprüfen wir im Vorfeld den wirtschaftlichen Wert der Forderung. Nach positiver Bewertung erstellen wir Ihnen ein individuelles Kaufangebot. Unser Kaufinteresse ist unabhängig davon, ob Sie Privat- oder Geschäftskunde sind.
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► Kontakt
► Wirtschaftsinformationen
ASG Ihr kompetenter Partner für Firmen- und Privatpersonenauskünfte!
Mit unseren aktuellen Wirtschafts- und Bonitätsinformationen über Firmen und Privatpersonen bieten wir Ihnen verlässliche Einschätzungen über die Liquidität und das Zahlungsverhalten Ihrer Geschäfts- bzw. Vertragspartner noch bevor ein Vertrag zustande kommt.
Mit unseren Bonitätsauskünften bieten wir Ihnen mehr wirtschaftliche Sicherheit innerhalb Ihrer Geschäftsbeziehungen im In- und Ausland und bieten Ihnen professionelle Inkasso-Dienstleistungen.
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